Ort
Der Veranstaltungsort kann frei gewählt werden. Es empfiehlt sich jedoch einen möglichst barrierefreien Ort zu wählen der noch im Innenstadtgebiet liegt um sicher zustellen, dass Besucher*innen eure Veranstaltung gut erreichen können.
Wenn du einen Raum der Universität für deine Veranstaltung möchtest, frage diesen bitte unbedingt bei uns, nicht bei der Zentralverwaltung der Universität, an. Dein Ansprechpartner hierfür ist das Initiativen-Team.
Zeit
Veranstaltungen, welche sich primär an ein erwachsenes Publikum richten sollten nicht vor 17:00 beginnen. In den letzten Jahren lernten wir, dass Veranstaltungen, die früher beginnen, bei gutem Wetter schlecht besucht werden.
Eintritt
Alle Veranstaltungen im Rahmen der Menschenrechtswoche Tübingen müssen kostenlos sein! In besonderen Fällen kann jedoch um Spenden gebeten werden.
Veranstaltungen müssen offen für alle interessierten Besucher*innen sein. In Ausnahmefällen können einzelne Menschen jedoch auch vom Besuch ausgeschlossen werden. Wenn du dies planst, sprich es bitte mit dem Initiativenteam der MRW ab.
Jugendschutz
Veranstaltungen müssen unbedingt in Einklang mit dem deutschen Jugendschutzgesetz sein. Als Veranstalter*in ist es deine Aufgabe besonders sicherzustellen, dass Minderjährige
- nur zu den vorgegebenen Zeiten deine Veranstaltung besuchen,
- vor der Vollendung des 16. Lebensjahres keinen Alkohol und zwischen dem 16. und der Vollendung des 18. Lebensjahres keine Spirituosen erhalten,
- nur Medieninhalte konsumieren, welche nach der FSK-Empfehlung für sie frei gegeben sind.
Wenn du dir unsicher bezüglich der gesetzlichen Vorgaben bist, wende dich an uns!
Politische Veranstaltungen
Bitte beachte, dass im Rahmen der MRW keine parteipolitische Werbung stattfinden darf! Dies gilt sowohl für deine eigene Veranstaltung als auch für den Markt der Möglichkeiten am Abschlussfest der MRW.