Tübinger Menschenrechtspreis

Die Menschenrechtswoche Tübingen e.V. verleiht jährlich den Tübinger Menschenrechtspreis im Rahmen der Eröffnungsfeier der MRW.

Preisträger*innen der letzten Jahre

2024: Schwimmen für alle Kinder

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2023: Adis e.V.

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Der Verein setzt sich besonders für die Bekämpfung von Diskriminierung ein und leistet Antidiskriminierungsarbeit in der Region Tübingen/Reutlingen. 
Mit Beratungs- und Praxisangeboten und Empowermentprojekten, wie "Amplifying Voices" und "TALK", werden Menschen mit Diskriminierungserfahrung unterstützt und die Öffentlichkeit, sowie junge Menschen sensibilisiert.

2022: Black Visions and Voices

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Black Visions and Voices ist eine Gruppe aus Tübingen, die sich gegen Rassismus einsetzt. Dabei steht vor allem der Rassismus gegen Schwarze Menschen im Vordergrund. Ihr Ziel ist es, den Betroffenen durch den Austausch von Erfahrungen und das Erleben von Gemeinschaft zu helfen und sie zu unterstützen. Darüber hinaus werden sie auch immer wieder politisch aktiv und machen in dem Zuge auf Verletzungen der Menschenrechte in unserer Gesellschaft aufmerksam. Das besondere hierbei ist, dass viele Mitglieder selbst stark von antischwarzem Rassismus betroffen sind, oder eine Fluchtgeschichte haben. Sie können also gut nachvollziehen, wie sich die Menschen fühlen, die zu ihnen kommen und Hilfe brauchen.

2021: Prof. Dr. Jochen von Bernstorff

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Der Preis geht dieses Jahr an Prof. Dr. Jochen von Bernstorff. Er ist Professor für Staatsrecht, Völkerrecht, Verfassungslehre und Menschenrechte an der Universität Tübingen und hat zudem die Schirmherrschaft für die Refugee Law Clinic Tübingen inne.

Herzlichen Glückwunsch!

2020: Ruben Malina

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Der Preis ging in 2020 an Ruben Malina. Er ist Sozialarbeiter und Berater am Asylzentrum Tübingen. Er arbeitet innerhalb vieler verschiedener Projekte mit Geflüchteten zusammen. Unter anderem im Café International, dem Dolmetscherpool und dem Fußballprojekt “Bolz am Bach”. Mit seinem, 2019 ins Leben gerufenen, Streetworking-Projekt “PASST!”, geht er auf Menschen zu, die aus verschiedenen Gründen nicht zur Beratung ins Asylzentrum kommen können. Mit den bekannten Arbeitsprinzipien der Straßensozialarbeit – Freiwilligkeit, Anonymität und Unabhängigkeit – wird eine besonders niederschwellige Anlaufstelle angeboten, um betroffene Menschen wieder in vorhandene Strukturen einzubinden.

2019: Manfred Weidmann

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Seit Mitte der 80er Jahre ist Manfred Weidmann Rechtsanwalt inTübingen und berät mit seinem Schwerpunkt Asyl- und Ausländerrecht nicht-deutsche Geflüchtete. 
Neben seiner hauptamtlichen Arbeit engagiert er sich ehrenamtlich in zahlreichen Räten, berät in einem von ihm mitgegründeten ehrenamtlichen Asylcafé in Reutlingen und ist Mitglied von ProAsyl. Außerdem organisiert er gemeinsam mit Studierenden die Refugee Law Clinic, in der Geflüchtete beraten und auf Anhörungen vorbereitet werden. 

Dabei benötigen viele Menschen oft Hilfe über das Rechtliche hinaus. „Wer sich auf die diese Arbeit mit den Menschen einlässt, sieht, wieviel Unterstützung gebraucht wird. Wer in unserem friedlichen, reichen Europa lebt, kann sich nicht so wirklich vorstellen, wie es ist, in ein System zu kommen von dem man nichts kapiert.“ Er und sein Team arbeiten mit viel Engagement und Herzblut nach dem Grundsatz „Asylrecht ist Menschenrecht“ und versuchen mit ihrer Arbeit jeden Menschen als den Einzelfall zu sehen, der er ist.

2018: Tübinger Mahnwache für Raif Badawi

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2017: Clara Böning und Spielgruppe für Kinder von Geflüchteten

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Die Tübinger Studentin Clara Böning bekommt den Tübinger Menschenrechtspreis 2017 verliehen. Sie hatte im Oktober 2016 eigenständig eine Spielgruppe für Kinder von Geflüchteten ins Leben gerufen. Zusammen mit anderen Helfern unternimmt Böning einmal wöchentlich unterschiedliche Aktivitäten mit den Kindern: Sei es einfach auf den Spielplatz gehen, zusammen Fußball spielen oder manchmal auch größere Ausflüge. Da geht es dann für viele Kinder zum ersten Mal Schlittenfahren, ins Schwimmbad oder die Gruppe besucht einen Bauernhof. 
Ein Erfolg: Aus der Spielgruppe sind noch weitere Gruppen wie Sprachtrainings oder Nachhilfe hervorgegangen. Ein weiterer Bestandteil des Engagements von Clara Böning ist das „Buddy- Projekt“. Die Idee dazu entwickelte sich als der Gruppe auffiel, dass die Eltern sowie die Betreuer der Familien meist mit Behördengängen und anderen Aufgaben zu beschäftigt sind, um Zeit für jedes einzelne Kind zu finden. Bei dem Projekt werden Studierende Pate für jeweils ein Kind und können sich so für dessen individuelle Förderung und Interessen einsetzen. 
Die Jury findet das Engagement von Clara Böning und ihren Mithelfern beim AK Österberg besonders auszeichnungswert, weil das Projekt einen interkulturellen Austausch fördere und so einen wertvollen Beitrag zur Integration der Kinder leiste. Clara Böning setze sich – so die Jury in ihrer Begründung – „ohne viel Unterstützung, aber mit großen persönlichen Einsatz für eine der bedürftigsten Bevölkerungsgruppen ein: Flüchtlingskinder.“ Ihr Engagement helfe außerdem den Familien in Würde in Deutschland anzukommen.

Kriterien des Tübinger Menschenrechtspreises im Rahmen der Menschenrechtswoche 2025

Diese Auflistung orientiert sich an der Satzung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises der Stadt Nürnberg.

Menschenrechtspreis der Menschenrechtswoche Tübingen

Als symbolische Handlung soll im Rahmen der Menschenrechtswoche der Menschenrechtspreis verliehen werden.

Preisträger

  • Nominiert und ausgezeichnet werden dürfen Einzelpersonen oder Gruppen aus dem Landkreis Tübingen, die sich persönlich und aktiv für die Wahrung und Stärkung von Menschenrechten einsetzen.


  • Eine wiederholte Verleihung des Menschenrechtspreises an dieselbe Person/Gruppe in zwei aufeinander folgenden Verleihungsjahren ist ausgeschlossen.

Vorschläge

  • Vorschlagsberechtigt sind die an der Menschenrechtswoche teilnehmenden Initiativen, die eine Veranstaltung im Rahmen der Menschenrechtswoche durchführen.
  • Vorschläge werden bis zum nächsten Initiativen-Treffen (Datum wird noch bekanntgegeben) im Plenum nominiert. Die Nominierung erfolgt mit einer Vorstellung und Zusammenfassung über den möglichen Preisträger (max. 500 Wörter).
  • Anschließend wird über die Nominierungen abgestimmt.
  • Jede Initiative hat in der Abstimmung zwei Stimmen. Die Kumulation auf einen Vorschlag ist nicht erlaubt.
  • Die drei Vorschläge mit den meisten Stimmen werden der Jury vorgelegt.

Entscheidung durch Jury

  • Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine durch das Organisationsteam der Menschenrechtswoche bestimmte Jury.
  • Die Zusammensetzung der Jury wird durch das Organisationsteam zeitnah bekannt gegeben. 
  • Die Jury verwendet zur Entscheidung das “Instant-Runoff-Voting”.

Preisverleihung

Der Preis wird im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung am 15. Juni 2025 am Veranstaltungsort verliehen.